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20.12.2011

Viertes Plärrerzelt: Folgt ein juristisches Nachspiel?

Die Vergabe des vierten Zeltes auf dem Augsburger Plärrer sorgt weiterhin für Zündstoff. Denn aus der Sicht von manchen Stadträten und der unterlegen Bewerber entspreche das Konzept der neuen Zeltbetreiber nicht der Form der Bewirtung, die im Ausschreibungsverfahren aufgeführt war. Ein rechtliches Nachspiel ist nicht ausgeschlossen.

Wie berichtet hatte sich in der letzten Woche die Mehrheit der Stadträte für das Bewirtungskonzept von Schausteller Edmund Diebold und Bäckereichef Christian Balletshofer entschieden. Das sieht unter anderem einen 17 Meter langen Straßenverkauf vor, der laut Gegner nicht zulässig sei und gegen die Ausschreibungskriterien verstoße. Auch werden immer mehr Stimmen laut, dass die beiden Bewerber nur den Zuschlag bekommen haben, weil sie aus Augsburg sind.