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23.12.2011

Gewalt- und Sexualtäter kommen in der Region möglicherweise auf freien Fuß

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden in Bayern jetzt mehrere Gewalt- und Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, möglicherweise auch Täter aus der Region Augsburg. Wie das Bayerische Justizministerium mitteilt, sind bereits sieben Straftäter auf freiem Fuß, bei zwei weiteren Personen ist die Freilassung noch nicht erfolgt. Karl-Heinz Haeusler, Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, sagte gegenüber Radio Augsburg, dass man es im Moment noch nicht ganz genaue sagen kann. Aber: Er hält es aber für möglich, dass auch Personen aus unserem Kreis, so sagte der Richter wörtlich, frei kommen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Mai die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Altfälle als verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um Fälle,  bei denen sie erst nach der Verurteilung und während der Haft verhängt wurde. Auch Häftlinge, bei denen die ursprünglich auf zehn Jahre beschränkte Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde, zählen dazu.

In Bayern betrifft diese Regelung insgesamt 34 Häftlinge. Bei neun Tätern wurde die Sicherungsverwahrungverlängert, bei zwölf weitere Männern wurde sie zwar aufgehoben, sie befinden sich allerdings in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen – vier Urteile stehen noch aus.