Mörder von Vanessa soll in Sicherungsverwahrung
Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen soll nach Absitzen seiner Jugendstrafe zunächst nicht auf freien Fuß kommen. Das hat die Augsburger Staatsanwaltschaft jetzt mitgeteilt. Demnach soll der mittlerweile 29-Jährige Michael W. nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe Mitte Februar nachträglich in die Sicherungsverwahrung.
Ob der Täter in die Sicherungsverwahrung muss, soll ab dem sechsten Februar entscheiden werden. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt. Der damals 19-Jährige war 2003 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden die damals 12-Jährige Vanessa am Rosenmontag 2002 in deren Elternhaus mit 21 Messerstichen im Schlaf getötet zu haben. Michael W. hatte zum Tatzeitpunkt eine Totenmaske getragen, wodurch er den Namen „Maskenmörder“ erhielt.

