Darüber hinaus gab die Frau selbst Marihuana an eine 16-Jährige weiter und nahm im Gegenzug Amphetamin an. Das Gericht verhängte eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung.
Zusätzlich muss die Verurteilte 4.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Für drei Jahre wird sie einem Bewährungshelfer unterstellt. Während dieser Zeit müssen zudem regelmäßige Urinproben auf Marihuana überprüft werden.
]]>Der Vorfall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte hatte während einer vermeintlichen „Wasserschlacht“ zwischen Polizisten einen Dienstwagen geöffnet und einen Schuss abgegeben. Die Kugel verfehlte seine Kollegen nur knapp und durchschlug einen leeren Fanbus.
In seiner Erklärung vor Gericht gab der Polizist an, sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern zu können. Er sprach von einer belastenden Situation und von „brennenden Fragen, auf die es keine Antworten gibt“. Der Richter hatte während des Prozesses den Verdacht geäußert, dass eine zweite Waffe im Spiel gewesen sein könnte und dass eine andere Person geschützt werden sollte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist durch sein fahrlässiges Handeln eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben seiner Kollegen geschaffen hatte. Das Urteil fiel somit im Rahmen der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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