Die Erlaubnis zum Straßenverkauf gilt an maximal drei Tagen im Jahr und kann mit kurzer Anmeldefrist beantragt werden. Der Vorschlag stammt vom Innenstadtgewerbebeirat und soll den Geschäften helfen, mit den aktuellen Herausforderungen besser umzugehen.
Dazu zählen die Konkurrenz durch den Online-Handel, gestiegene Energie- und Mietkosten, die gedrosselte Konsumlaune der Kunden sowie fehlende Parkplätze in der Innenstadt. All diese Faktoren haben den Augsburger Einzelhandel und die Gastronomie in letzter Zeit stark belastet.
Das Projekt wird nun in einer einjährigen Testphase erprobt.
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