Einen Strafbefehl von 18.000 lehnte der Mann ab, nun ging die Sache vor Gericht. Der Mann wies die Vorwürfe von sich: Er wäre die Strecke zu dem Zeitpunkt gar nicht mit dem Motorrad gefahren sondern wäre mit einem Tourveranstalter unterwegs gewesen. Seine Darstellung war aber letztlich nicht schlüssig.
Die Richterin glaubte aber der Anklage und zog nun auch das Motorrad des Mannes ein und den Führerschein für 15 Monate und verhängte ein halbjähriges Fahrverbot und 7.200 Euro Strafe.
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Bei der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte bei dem Fahrzeugführer deutliche Anzeichen von Alkoholbeeinflussung fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille. Daraufhin wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.
An dem Pkw entstand ein Sachschaden von etwa 7.000 Euro. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Gegen ihn wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
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