Die Generalstaatsanwaltschaft spricht von einem rassistischen Motiv und wertet die Angriffe als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, jeweils in zwei Fällen. Da der mutmaßliche Täter minderjährig ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
]]>Der Angreifer soll am Tattag in einer an eine Wehrmachtsuniform erinnernden Bekleidung inklusive Helm auf dem Schulgelände erschienen sein. Bewaffnet mit einem Hammer und einer Soft-Air-Pistole attackierte er gezielt zwei Mitschüler mit irakischen beziehungsweise kosovarischen Wurzeln. Die Opfer erlitten dabei leichte bis mittelschwere Verletzungen. Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, entscheidet nun die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg. Der Verdächtige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
]]>