Im Rahmen der Kontrollaktion nahmen die Beamten beinahe 300 Fahrzeuge genauer unter die Lupe. Dabei mussten über 50 Verkehrsteilnehmer wegen verschiedener Verstöße beanstandet werden. Die Bandbreite der Beanstandungen reichte von Verstößen gegen die Gurtpflicht und Lärmbelästigung über das Fehlen erforderlicher Dokumente und Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu erheblichen Mängeln an den Fahrzeugen selbst.
Ein besonders auffälliger Fall ereignete sich gegen 19 Uhr in der Stuttgarter Straße. Bei der Kontrolle eines 24-jährigen Mannes stellten die Beamten erhebliche technische Mängel an dessen Auto fest. Der Fahrer hatte mehrere Anbauteile ohne die erforderliche Genehmigung verbaut und zudem sämtliche Fahrzeuglichter mit einem dunklen Lack beschichtet. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt mit dem Wagen umgehend.
]]>Hintergrund dieser Maßnahme sind neue bundesweite Richtlinien, die ab dem 1. Mai gelten. Demnach darf der Anteil an Fremdstoffen wie Glas, Metall oder Kunststoffen in der Biotonne nur noch maximal drei Prozent betragen. Für Kunststoffe allein, einschließlich sogenannter „kompostierbarer“ Kunststofftüten, gilt eine Obergrenze von einem Prozent.
Werden bei den Kontrollen Biotonnen mit einem zu hohen Anteil an Fremdstoffen festgestellt, werden diese nicht geleert. Die betroffenen Tonnen werden zudem mit einem Anhänger versehen, der auf die falsche Befüllung hinweist.
]]>Der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter von Donnerstagmorgen bestätigt schwere Missstände in der Justizvollzugsanstalt Gablingen. Besonders die Bedingungen in den sogenannten besonders gesicherten Hafträumen, in denen Häftlinge bei besonderen Sicherheitsmaßnahmen untergebracht werden, wurden scharf kritisiert.
Die Kontrolleure fanden bei ihrem unangekündigten Besuch im vergangenen Jahr heraus, dass Häftlinge in diesen Räumen unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten wurden. So wurden Matratzen und Kleidung offenbar erst kurz vor den Kontrollen bereitgestellt, und die Dokumentation der Haftbedingungen war unzureichend.
Die bayerische Staatsregierung hat reagiert und eine Task Force eingerichtet, die Maßnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen erarbeiten soll. Zudem wurden neue Standards für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen eingeführt.
Die Polizei verständigte umgehend das Veterinäramt und die Pferde wurden in eine nahegelegene Tierklinik gebracht. Der Fahrer, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro hinterlegen.
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Bei der Scheinselbstständigkeit werden Arbeitnehmer als selbstständig gemeldet, obwohl sie faktisch abhängig beschäftigt sind. Dadurch umgehen Arbeitgeber die Zahlung von Sozialabgaben.
Von den kontrollierten 120 Personen in 70 Betrieben besteht bei über 25 der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. In zwei Fällen wurden zudem direkt vor Ort Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Aktion des Zollamts Augsburg zeigt, dass die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit weiterhin ein wichtiges Thema ist. Durch solche Kontrollen sollen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt und Steuerhinterziehung bekämpft werden.
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