Bei der Scheinselbstständigkeit werden Arbeitnehmer als selbstständig gemeldet, obwohl sie faktisch abhängig beschäftigt sind. Dadurch umgehen Arbeitgeber die Zahlung von Sozialabgaben.
Von den kontrollierten 120 Personen in 70 Betrieben besteht bei über 25 der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. In zwei Fällen wurden zudem direkt vor Ort Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Aktion des Zollamts Augsburg zeigt, dass die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit weiterhin ein wichtiges Thema ist. Durch solche Kontrollen sollen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt und Steuerhinterziehung bekämpft werden.
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