Gegen über 30 Beschuldigte wird wegen des Verdachts auf besonders schweren Sozialversicherungsbetrugs und Steuerhinterziehung nun ermittelt. In einzelnen Fällen kam es sogar zu Haftbefehlen.
Das Augsburger Amtsgericht will dazu Vermögen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro einziehen. Bisher wurden Bargeld und Schmuck im Wert von knapp 95.000,00 Euro sichergestellt. Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten verschiedene Betäubungsmittel, darunter Haschisch und Crystal Meth, eine illegale Gaspistole sowie wohl auch kinderpornografisches Material.
]]>Die Rentenversicherung warnt eindringlich davor, eine Haushaltshilfe nicht anzumelden. Dies sei kein Kavaliersdelikt. Bei Entdeckung drohen den Privathaushalten hohe Bußgelder. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, übernimmt zwar zunächst die Unfallversicherung die Kosten, kann diese jedoch bei nicht angemeldeten Beschäftigungen vom Haushalt zurückfordern. Zudem können die Kosten für eine regulär beschäftigte Haushaltshilfe steuerlich geltend gemacht werden.
Ein weiterer Punkt ist die finanzielle Absicherung der Haushaltshilfen selbst: Personen, die nicht angemeldet sind, erhalten keine Rente und fallen im Alter letztlich der Allgemeinheit finanziell zur Last.
]]>Laut Polizei hat der Unternehmer weder Steuern noch Rechnungen oder Versicherungsbeiträge gezahlt, wodurch ein Schaden von über 80.000 Euro entstanden ist.
Bereits Anfang der Woche hatte das Hauptzollamt Augsburg mehrere Baustellen und Betriebe auf Schwarzarbeit überprüft. In einigen Fällen stießen die Beamten auf Ungereimtheiten. Insgesamt wurden vier Strafverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet.
]]>Insbesondere Wettbüros, Nagelstudios, Barbershops, Autovermietungen und Shisha-Bars wurden überprüft. Die Ermittler gingen Hinweisen nach, die auf illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung hindeuteten.
Bei den Durchsuchungen konnten über 30 Verstöße festgestellt werden. Außerdem wollte die Polizei Geschäfte eventuelle Clankriminalität aufdecken. Bestimmte Branchen, so die Ermittler, seien besonders anfällig für solche kriminellen Machenschaften.
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Bei der Scheinselbstständigkeit werden Arbeitnehmer als selbstständig gemeldet, obwohl sie faktisch abhängig beschäftigt sind. Dadurch umgehen Arbeitgeber die Zahlung von Sozialabgaben.
Von den kontrollierten 120 Personen in 70 Betrieben besteht bei über 25 der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. In zwei Fällen wurden zudem direkt vor Ort Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Aktion des Zollamts Augsburg zeigt, dass die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit weiterhin ein wichtiges Thema ist. Durch solche Kontrollen sollen faire Arbeitsbedingungen sichergestellt und Steuerhinterziehung bekämpft werden.
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