Vergangene Woche erfolgte die Verurteilung am Augsburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 3.000 Euro zugunsten eines Vereins für Opfer sexualisierter Gewalt sowie einer Auflage zur psychotherapeutischen Behandlung.
Die Augsburger Polizei verzeichnet in den letzten Jahren einen Anstieg der angezeigten und verfolgten Sexualstraftaten, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie.
]]>Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück: Die Berührungen hätten im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt stark betrunken. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das erste Urteil des Aichacher Amtsgerichts eingelegt.
]]>