34.000 Aufnahmen: Bewährungsstrafe für Sammler von Kinderpornografie

24. April 2026 , 15:12 Uhr

PC-Spezialisten der Polizei stellten eine gewaltige Menge an verbotenem Material sicher, darunter Aufnahmen von Kleinkindern. Trotz des massiven Umfangs der Sammlung entschied das Gericht auf eine Bewährungsstrafe, da der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte.

Wegen des massenhaften Besitzes verbotener Inhalte wurde ein Mann aus Untermeitingen vom Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf ein enormes Archiv: Über 31.000 kinderpornografische sowie mehr als 3.500 jugendpornografische Bilder und Videos waren auf seinem Rechner und verschiedenen Festplatten gespeichert. Besonders erschütternd war für die Ermittler, dass sich darunter zahlreiches Material befand, das sexuellen Missbrauch an Kleinstkindern im Alter von null bis zwei Jahren dokumentierte.

Dass der Angeklagte trotz der gewaltigen Menge an Dateien nicht ins Gefängnis muss, liegt laut Gericht an mehreren Faktoren. Zum einen war der Mann bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Zum anderen wirkte sich sein kooperatives Verhalten strafmildernd aus: Durch sein sofortiges und vollumfängliches Geständnis konnten die Ermittlungsbehörden das Verfahren deutlich abkürzen. Während der Bewährungszeit wird der Mann streng überwacht und muss sich speziellen Auflagen unterziehen.

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