JVA Augsburg-Gablingen: SPD fordert trotz Kritik nicht den Rücktritt von Eisenreich

02. November 2024 , 07:22 Uhr

Trotz Kritik am Umgang mit den Vorwürfen sieht die SPD keinen Grund für den Rücktritt von Justizminister Eisenreich.

Im Zuge der aktuellen Ermittlungen zu möglichen Misshandlungen in der JVA Augsburg-Gablingen hat die SPD-Landtagsfraktion Stellung bezogen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Horst Arnold, kritisierte in einem Interview den anfänglichen Umgang des Justizministeriums mit den Vorwürfen als zu lax.

Trotz dieser Kritik fordert die SPD jedoch nicht den Rücktritt von Justizminister Georg Eisenreich. Arnold betont, dass Eisenreich Fehler eingestanden habe und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet habe. „Wir fordern jetzt erst einmal nicht den Rücktritt – das ist ganz klar – weil wir nicht krakeelen, sondern auf Faktenbasis arbeiten wollen“, so Arnold.

Als besonders problematisch bewertet Arnold die Tatsache, dass erst jetzt Statistiken über Beschwerden im Strafvollzug eingeführt wurden. „Der Strafvollzug ist einer der gewichtigsten Eingriffe bei der Bevölkerung, und insofern sind der Strafvollzug und Beschwerden daraus Chefsache“, betonte der SPD-Politiker.

Am vergangenen Wochenende waren Ermittlungen zu Vorwürfen wegen möglicher Häftlingsmisshandlung in der JVA Augsburg-Gablingen bekanntgeworden. Die suspendierte stellvertretende Leiterin ist eine von insgesamt zehn beschuldigten Mitarbeitern des Gefängnisses, gegen die die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Sie weist die Vorwürfe über ihre Anwälte zurück.

Es besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht, dass Gefangene möglicherweise unbekleidet, in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände untergebracht worden sein sollen, ohne dass die besonderen Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen.

Wie die Behörde mitteilte, geht es unter anderem um mögliche Körperverletzungsdelikte im Amt sowie um tätliche Übergriffe von Beschäftigten auf Gefangene. Laut dem Justizministerium wurden Disziplinarmaßnahmen gegen die Beschuldigten eingeleitet und Betretungsverbote für die JVA verhängt. Die vorläufig vom Dienst freigestellte Anstaltsleiterin sei weder Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren, noch laufe gegen sie ein Disziplinarverfahren, betonte der Minister am Donnerstag.

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