Die Augsburger Agentur für Arbeit macht auf den fortbestehenden Kindergeldanspruch für Kinder über 18 Jahren aufmerksam. Wenn Kinder eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.
Auch für eine Übergangsphase zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wird Kindergeld gezahlt. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldanspruch sogar länger bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Eltern oder das Kind nachweisen können, dass sie sich aktiv um eine Arbeit, einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle bemühen.
Die Familienkasse verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, Mitteilungen und Nachweise online hochzuladen.