Urteil im Meitinger Hammer-Prozess

13. März 2024 , 07:44 Uhr

Er hatte im vergangenen Sommer einen Fremden Mann mit einem Hammer angegriffen, jetzt ist ein Urteil gefallen.

Im Meitinger Hammer-Prozess wurde ein Urteil verkündet. Der 34-Jährige, der im vergangenen Sommer einen Fremden am Meitinger Bahnhof mit einem Hammer angegriffen hatte, muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Er leide unter paranoider Schizophrenie, so das Augsburger Landesgericht, und sei deswegen schuldunfähig. Der Täter hat das Urteil im Gerichtssaal angenommen.

Das könnte Dich auch interessieren

06.12.2025 Erfolgreicher Neustart für den FCA: 2:0 Sieg gegen Leverkusen Der FC Augsburg macht sich selbst das schönste Nikolausgeschenk. Ein 2:0 Heimsieg gegen Bayer Leverkusen. 06.12.2025 Tödlicher Verkehrsunfall bei Ustersbach Ein 23-Jähriger kollidiert mit einem Baum und stirbt. Die freiwilligen Feuerwehren waren mit circa 70 Einsatzkräften vor Ort. 05.12.2025 Augsburger Dominikanerkirche öffnet wieder Das Renaissance-Baujuwel wurde fünf Jahre lang renoviert und wird künftig für Veranstaltungen genutzt. 05.12.2025 Neuer Stadtplatz in Lechhausen fertiggestellt Der neue Platz bietet Sitzgelegenheiten, Grünflächen, ein Wasserspiel und ist nun eine verkehrsfreie Zone.