Drei städtische Angestellte mussten sich wegen des Vorwurfs der Untreue vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Laut Anklage sollen die Beschäftigten über einen längeren Zeitraum bei Bestattungen unberechtigterweise sogenannte „Erschwerniszuschläge“ bewilligt haben. Dadurch entstand der Stadt Augsburg ein Schaden in Höhe von circa 165.000 Euro.
Die Angeklagten rechtfertigten sich unter anderem, indem sie sagten, dass es keine passenden Vorgänge im System für eine korrekte Abrechnungen gegeben hätte.