Ein schwerer Fall von finanzieller Ausbeutung wurde am Amtsgericht Augsburg mit einer deutlichen Freiheitsstrafe geahndet. Ein 82-jähriger Altenpfleger aus Gersthofen wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, nachdem er das Vertrauen einer hilfsbedürftigen Frau massiv missbraucht hatte.
Systematische Plünderung des Kontos Der Verurteilte agierte als gerichtlich bestellter Betreuer der Geschädigten und hatte damit direkten Zugriff auf deren Finanzen. Laut Gerichtsbeschluss nutzte er diese Vollmacht für kriminelle Zwecke:
Der Zeitraum: Innerhalb von nur einem knappen Jahr vergriff sich der Mann wiederholt am Vermögen der Frau.
Die Taten: In insgesamt 24 Fällen hob er unberechtigt Bargeld ab.
Die Summe: Insgesamt veruntreute der Gersthofer einen Betrag von gut 75.000 Euro.
Urteil: Keine Milde wegen des Alters Das Gericht verurteilte den Mann wegen Untreue in 24 Fällen. Trotz seines hohen Alters von 82 Jahren entschied sich der Richter gegen eine Bewährungsstrafe. Ausschlaggebend hierfür waren die kriminelle Energie, die Häufigkeit der Zugriffe und der enorme wirtschaftliche Schaden für das Opfer, das sich in einer wehrlosen Lage befand.
Das Urteil sendet ein klares Signal gegen den Missbrauch von Betreuungsverhältnissen. Da die Strafe über zwei Jahren liegt, ist eine Aussetzung zur Bewährung rechtlich ohnehin nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, die hier nicht gesehen wurden.