Das Augsburger Amtsgericht hat eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Im konkreten Fall sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Ärztin den Tod einer Patientin durch einen Behandlungsfehler verursachte. Ein sogenannter Magenballon rutschte während der Operation in den Rachen der Patientin, was zu einem Sauerstoffmangel mit Todesfolge führte.
Neben der Bewährungsstrafe muss die Ärztin 20.000 Euro an den Verein „Bunter Kreis“ zahlen. In einem weiteren angeklagten Fall wurde die Ärztin freigesprochen. Hierbei war es bei einer Magenspiegelung eines Patienten zu einem ähnlichen Zwischenfall gekommen.