Das Augsburger Amtsgericht hat am Donnerstag einen Erzieher wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der 29-jährige Angeklagte eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen und an fünf Beratungsgesprächen für Sexualstraftäter teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann arbeitet nicht mehr in seiner früheren Einrichtung.
Der Angeklagte hatte kinderpornographische Fotos von Mädchen im Alter zwischen fünf und 13 Jahren auf seiner E-Mail-Cloud gespeichert. Einige der Aufnahmen zeigen sexuelle Handlungen. Die Polizei fand das Material im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung des Mannes.