Augsburger fällt Online-Betrug zum Opfer

04. Juni 2025 , 06:43 Uhr

Ein Augsburger wurde in den vergangenen Monaten Opfer eines Online-Betrugs und verlor einen niedrigen sechsstelligen Geldbetrag. Unbekannte Täter versprachen über soziale Medien hohe Gewinne mit Kryptowährungen.

Ein Augsburger ist in den vergangenen Monaten Opfer eines Online-Betrugs geworden und hat dabei einen niedrigen sechsstelligen Geldbetrag verloren. Laut Polizeiangaben lockten bislang unbekannte Täter mit dem Versprechen hoher Gewinne durch Kryptowährungen.

Der Geschädigte wurde über eine Internetwerbung in den sozialen Medien aufmerksam, die auf einer Webseite die Möglichkeit eines hohen Gewinns mit der Investition in Kryptowährungen suggerierte. Daraufhin nahm der Mann über einen Messengerdienst Kontakt mit den vermeintlichen Mitarbeitern der Webseite auf. In der Folge tätigte er einige Überweisungen auf verschiedene Kryptokonten.

Als jedoch keine Gewinne ausgeschüttet wurden, schöpfte der Mann Verdacht und informierte die Polizei. Die Polizei ermittelt.

Um sich vor derartigen Betrügereien zu schützten rät die Polizei:

• Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.

• Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an.

• Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.

• Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.

• Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition.

• Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.

• Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.

• Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.

• Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.

Weitere Informationen gibt es auch hier.

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