Augsburger Mietspiegel 2025: Verpflichtende Mieterbefragung startet

18. Juli 2025 , 17:02 Uhr

Die Stadt Augsburg beginnt mit der Erstellung des neuen Mietspiegels 2025. Dazu werden 10.000 zufällig ausgewählte Mieter angeschrieben; die Teilnahme an der Erhebung ist verpflichtend und dient der Mietpreisfeststellung.

Die Stadt Augsburg erstellt erneut den Mietspiegel, ein wichtiges Instrument zur Mietpreisfeststellung in Städten. Dafür werden ab sofort 10.000 zufällig ausgewählte Mieter in Augsburg angeschrieben. Die Teilnahme an dieser Erhebung ist verpflichtend.

Beim Mietspiegel werden Daten wie Größe, Baujahr, Ausstattung, Wohnlage und spezifische Wohnwertmerkmale abgefragt, zusammen mit der Miethöhe zum Stichtag Juni 2025. Relevant sind alle Mietverhältnisse auf dem freien Wohnungsmarkt, bei denen die Miete in den letzten sechs Jahren angepasst oder die Wohnung neu vermietet wurde.

Die Abgabefrist für die erhobenen Daten ist Mitte August. Eine Nichtteilnahme kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Im Dezember wird der Mietspiegel dann veröffentlicht. Er dient der Politik als Information und Grundlage für politische Maßnahmen und ist zudem für die Öffentlichkeit auf der Website der Stadt einsehbar, zur Einschätzung der eigenen Miethöhe.

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