Augsburger Puppenkiste scheitert mit Klage: Keine höheren Fördergelder vom Freistaat

04. Juni 2025 , 06:08 Uhr

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage der Augsburger Puppenkiste auf höhere Fördergelder abgewiesen. Der Freistaat Bayern muss dem Theater keine weiteren 363.000 Euro zahlen.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Dienstagnahcmittag entschieden, dass die Augsburger Puppenkiste keine höheren Fördergelder vom Freistaat Bayern erhält. Die Klage des beliebten und weithin bekannten Puppentheaters auf weitere 363.000 Euro an Einnahmen wurde somit abgewiesen.

Als Begründung für die Ablehnung der höheren Förderung durch die Bezirksregierung wurde angeführt, dass der vorgelegte Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 deutlich genauer hätte ausfallen müssen als in den Vorjahren. Der Leiter der Institution, Klaus Marschall, der die Augsburger Puppenkiste seit 1992 in dritter Generation als Familienbetrieb führt, hatte sich durch die bisherige Auszahlung der Fördergelder ungerecht behandelt gefühlt.

Nach diesem Urteil gilt die Zukunft der Augsburger Puppenkiste als nicht gesichert. Theaterleiter Marschall kündigte bereits an, dass die Eintrittspreise ab dem Jahr 2026 ansteigen werden, um die finanzielle Lage zu stabilisieren.

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