Weil sie bei einem Vaterschaftstest betrogen haben, standen zwei Männer vor dem Dillinger Amtsgericht. Ein Mann hatte einen Bekannten gebeten, für ihn die Genprobe abzugeben. So wollte der Mann die Unterhaltszahlungen an seine Geliebte umgehen. Zudem stattete er den Bekannten noch mit einem gefälschten Ausweis aus.
Aufgeflogen ist der Schwindel, als das Familiengericht der Mutter ein Foto des Mannes der DNA-Probe zeigte. Die Frau erkannte, dass es sich nicht um den Vater ihres Kindes handelte.
Der Bekannte des Auftraggebers wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Er ist bei seinem eigenen Kind ebenfalls Unterhaltszahlungen schuldig. Der Auftraggeber war bereits mehrfach vorbestraft und erschien nicht zur Gerichtsverhandlung. Das Amtsgericht hat daher Haftbefehl erlassen.