Bewährungsstrafe für B17-Raser: Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

23. Juli 2025 , 06:39 Uhr

Im Prozess um den schweren B17-Unfall in Augsburg wurde der 21-jährige zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah bei der Raserei unter Liebeskummer keine Tötungsabsicht.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung, so lautet das Urteil im Prozess gegen den 21-Jährigen, der nach einem schweren Unfall auf der B17 wegen Mordversuchs angeklagt war. Der junge Mann litt unter Liebeskummer, als er an dem Novembermorgen auf der B17 durch Augsburg raste, die Kontrolle über sein Auto verlor und in das Auto einer 61-Jährigen krachte, die schwer verletzt wurde. Während die Anklage ihm vorwirft, dass der junge Mann bei seiner Raserfahrt bewusst in Kauf nahm, andere Menschen mit sich in den Tod zu ziehen, sah das Gericht keinerlei Tötungsabsicht. In den vergangenen neun Monaten saß der junge Mann in Untersuchungshaft und hat dort seine Lehre abgeschlossen.

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