Das Augsburger Amtsgericht hat einen Mann wegen sexuellen Übergriffs auf zwei zehnjährige Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Verurteilte sollte ursprünglich in der Nachbarschaftshilfe auf die Kinder aufpassen, missbrauchte dieses Vertrauen jedoch auf drastische Weise. Während ein Mädchen im Schlafzimmer einen Film ansah, begann der Mann auf dem Bett liegend vor ihr zu onanieren und forderte sie sogar zum Zusehen auf. Selbst als das Kind seine Schwester zur Hilfe holte, setzte der Täter seine Handlungen ungeniert fort. Im Zuge der Ermittlungen stellte das Gericht zudem fest, dass der Mann im Besitz einer erheblichen Menge kinderpornografischen Materials war. Da der Angeklagte vor Gericht alle Vorwürfe umfassend gestand, wertete die Justiz dies strafmildernd. Trotz des traumatischen Erlebnisses für die Kinder sah das Gericht unter Einbeziehung der Gesamtumstände von einer vollstreckbaren Gefängnisstrafe ab.