Druckfehler bei Kommunalwahl in Gersthofen: Wahlunterlagen werden neu versendet

18. Februar 2026 , 11:56 Uhr

Ein Fehler bei der Angabe der Stimmenanzahl für die Stadtratswahl in Gersthofen macht den Neudruck tausender Wahlunterlagen erforderlich. Um die Rechtssicherheit der Kommunalwahl zu garantieren, werden bereits versendete Dokumente für ungültig erklärt und ersetzt.

Im Zuge der Vorbereitungen für die anstehende Kommunalwahl ist in Gersthofen ein relevanter Druckfehler in einem Teil der Wahlunterlagen aufgefallen. Die fehlerhafte Angabe bezieht sich auf die Anzahl der insgesamt 30 zu vergebenden Stimmen für die Stadtratswahl. Um die rechtliche Integrität der Wahl zu wahren, wurde in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes die sofortige Neuausstellung der Dokumente beschlossen. Sämtliche betroffenen Unterlagen werden aktuell neu gedruckt und in der achten Kalenderwoche versendet.

Da bereits eine geringe Anzahl der fehlerhaften Briefwahlunterlagen verschickt wurde, greifen nun spezifische Sicherheitsregelungen. Alle Dokumente, die bis zum 18.02.2026 ausgegeben wurden, sind ab sofort offiziell für ungültig erklärt. Die betroffenen Personen müssen nicht selbst aktiv werden, sondern erhalten automatisch neue, korrekte Wahlunterlagen zugestellt. Falls die ursprünglichen Unterlagen noch nicht per Post zurückgesendet wurden, sind diese zwingend zu vernichten. Die Stadtverwaltung betont, dass durch dieses schnelle Verfahren ein reibungsloser und rechtssicherer Ablauf der Wahl gewährleistet bleibt.

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