Die Stadt Augsburg plant eine Ausweitung der E-Roller Parkplätze in ausgewählten Stadtteilen. Bisher existierten spezielle Abstellzonen für die elektrischen Tretroller primär in der Innenstadt. Hintergrund dieser Maßnahme sind die zahlreichen Beschwerden über E-Scooter, die häufig mitten auf Gehwegen abgestellt werden. Dies führt zu Behinderungen für Fußgänger und birgt durch umgefallene oder umgestoßene Roller eine erhebliche Stolpergefahr.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Stadt Augsburg bereits eine Vereinbarung mit den verschiedenen E-Scooter-Betreibern getroffen. Diese sieht vor, dass E-Roller, die außerhalb der offiziellen E-Roller Parkplätze abgestellt werden, per Funk blockiert werden. Eine Weiterfahrt oder erneute Ausleihe des Rollers ist dann nicht mehr möglich.
Obwohl das Abstellen von E-Rollern auf Gehwegen rechtlich zulässig ist, sah sich die Stadt Augsburg aufgrund der Beeinträchtigungen zum Handeln gezwungen. Im Augsburger Stadtrat gab es lediglich von Teilen der AfD Widerstand gegen die Ausweitung der Rollerparkplätze. Als Begründung wurde angeführt, dass durch die Einrichtung neuer E-Roller Stellflächen möglicherweise Pkw-Parkplätze wegfallen könnten.