Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 92.000 Euro verurteilt. Dies ist das Ergebnis eines Einzelrichterverfahrens nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.
Hintergrund der Strafe sind die Vorfälle während des DFB-Pokalspiels am 4. Februar 2025 beim VfB Stuttgart. Im Augsburger Gästeblock wurden dabei insgesamt 19 Raketen und 35 bengalische Feuer gezündet.
Von der verhängten Gesamtstrafe hat der FC Augsburg die Möglichkeit, bis zu 30.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, wodurch es nun rechtskräftig ist.