In Augsburg steht ein wichtiger Termin für Autofahrer an: Bis zum kommenden Montag, den 19. Januar 2026, müssen Inhaber bestimmter Führerscheine den Umtausch ihres Dokuments beantragt haben. Betroffen sind dieses Mal alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.
Ordnungsreferent Frank Pintsch stellt dabei eines klar: „Wichtig ist: Man verliert nicht seine Fahrerlaubnis.“ Es gehe rein um das Dokument, das durch einen fälschungssicheren, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein ersetzt wird. Die Berechtigung, Fahrzeuge zu führen, bleibt also bestehen, auch wenn die Frist für das alte Papier- oder Plastikdokument abläuft.
Was Sie jetzt tun müssen:
Beantragung: Der Antrag kann persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (An der Blauen Kappe) oder bequem über das Bürgerservice-Portal der Stadt Augsburg online gestellt werden.
Benötigte Unterlagen: Sie benötigen Ihren aktuellen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wartezeit: Da die Herstellung durch die Bundesdruckerei einige Zeit in Anspruch nimmt, erhalten Sie nach der Beantragung eine Bestätigung.
Für die Übergangszeit hat Frank Pintsch einen praktischen Rat: „Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Antragsbestätigung mitführen, solange das neue Dokument noch nicht da ist.“ So lässt sich bei einer Verkehrskontrolle sofort nachweisen, dass der Umtausch bereits in die Wege geleitet wurde. Sobald der neue Führerschein fertig ist, wird er – je nach gewählter Option bei der Beantragung – entweder per Post direkt nach Hause geschickt oder kann vor Ort abgeholt werden.