Haftbefehl nach Unfall auf B2 bei Meitingen: Polizei wertet Geisterfahrt als Mordversuch

06. Juni 2025 , 13:54 Uhr

Gegen den 17-jährigen Fahrer, der in der Nacht auf Samstag als Geisterfahrer auf der B2 bei Meitingen unterwegs war, wurde Haftbefehl erlassen. Die Richter werten die Tat als versuchten Mord, nachdem es zu einem schweren Zusammenstoß kam.

Gegen den 17-jährigen Mann, der in der Nacht auf Samstag als Geisterfahrer auf der B2 bei Meitingen unterwegs war, wurde nun Haftbefehl erlassen. Die Richter werteten die gefährliche Fahrt als Mordversuch.

Auf Höhe Meitingen prallte der Wagen des jungen Mannes frontal mit dem Auto eines anderen Fahrers zusammen. Dabei wurde der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs schwer verletzt, während der Geisterfahrer selbst leichte Verletzungen davontrug. An beiden Fahrzeugen entstand zudem ein Totalschaden in Höhe von mindestens 25.000 Euro.

Die genauen Umstände, die zu dieser folgenschweren Geisterfahrt führten, sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.

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