Am Montagvormittag kam es im Bereich des Brachfleckens in Horgau zu einem Vorfall, bei dem ein 45-jähriger Mann (deutscher Staatsangehöriger) eine mitgeführte Schreckschusswaffe zog. Der Grund war, dass ein fremder Hund auf seinen angeleinten Hund zulief und diesen biss. Der Mann befürchtete, ebenfalls von dem Hund gebissen zu werden.
Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet. Die Überprüfung ergab, dass die Handlung des Mannes in diesem konkreten Fall tatsächlich nicht zu beanstanden war. Da der 45-Jährige den kleinen Waffenschein besaß, durfte er die Schreckschusswaffe mitführen und zum Zweck der Gefahrenabwehr einsetzen. Es wurde jedoch nicht geschossen.