Illegale CBD-Plattform: Augsburger Online-Händler muss 450.000 Euro zurückzahlen

27. Januar 2026 , 07:46 Uhr

Ein 32-jähriger Augsburger hat über anderthalb Jahre ein florierendes Online-Geschäft mit Cannabis-Produkten betrieben – nun folgte die Quittung am Amtsgericht. Trotz eines Umsaztzes von rund 650.000 bleibt dem Mann nichts von seinem Profit: Das Gericht ordnete die Einziehung von fast einer halben Million Euro an.

Das Amtsgericht Augsburg hat am Montag ein deutliches Urteil im Prozess gegen einen 32-jährigen Online-Händler gefällt. Der Mann hatte über einen Zeitraum von anderthalb Jahren eine Plattform für Cannabis-Produkte (CBD) betrieben und dabei Umsätze in Höhe von rund 650.000 Euro generiert.

Die Dimension des illegalen Handels: Der Angeklagte wickelte in der fraglichen Zeit insgesamt etwa 22.700 Bestellungen ab. Da er jedoch nicht über die notwendige betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für den Handel mit diesen Produkten verfügte, stufte das Gericht den Vertrieb als strafbar ein.

Das Strafmaß im Detail:

Rechtlicher Hintergrund: Das Gericht stellte klar, dass der Handel mit Cannabis-Produkten – auch CBD – ohne entsprechende Genehmigung weiterhin einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellen kann. Die Urteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

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