Das Amtsgericht Augsburg hat am Montag ein deutliches Urteil im Prozess gegen einen 32-jährigen Online-Händler gefällt. Der Mann hatte über einen Zeitraum von anderthalb Jahren eine Plattform für Cannabis-Produkte (CBD) betrieben und dabei Umsätze in Höhe von rund 650.000 Euro generiert.
Die Dimension des illegalen Handels: Der Angeklagte wickelte in der fraglichen Zeit insgesamt etwa 22.700 Bestellungen ab. Da er jedoch nicht über die notwendige betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für den Handel mit diesen Produkten verfügte, stufte das Gericht den Vertrieb als strafbar ein.
Das Strafmaß im Detail:
Einziehung der Gewinne: Der Mann wurde dazu verpflichtet, knapp 450.000 Euro an den Staat zurückzuzahlen. Dies entspricht dem geschätzten Reingewinn aus den illegalen Geschäften.
Geldstrafe: Zusätzlich muss der 32-Jährige eine Strafe in Höhe von 9.600 Euro entrichten.
Mitangeklagter: Ein Mitarbeiter, der über die Plattform am Verkauf beteiligt war, kam glimpflicher davon. Er wurde zur Zahlung von 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.
Rechtlicher Hintergrund: Das Gericht stellte klar, dass der Handel mit Cannabis-Produkten – auch CBD – ohne entsprechende Genehmigung weiterhin einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellen kann. Die Urteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.