Nach dem Folterskandal in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen bei Augsburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Personen erhoben. Dabei handelt es sich um die ehemalige Gefängnisleiterin, ihre Stellvertreterin und einen Mitarbeiter der Sicherungsgruppe. Den drei Angeklagten wird Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche bzw. gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Alle drei sind seit dem Herbst 2024 vom Dienst freigestellt.
Laut Anklageschrift soll die ehemalige stellvertretende Leiterin ein System der Willkür etabliert haben. Häftlinge sollen schikaniert und misshandelt, teils nackt, ohne Matratze und über mehrere Tage in besonders gesicherten Hafträumen festgehalten worden sein. Zudem soll die stellvertretende Gefängnisleiterin Ministerium, Staatsanwaltschaft und Gerichte gezielt getäuscht haben. Auch die Anstaltsleiterin soll davon gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben. Der Mann von der so genannten Sicherungsgruppe, soll gewalttätig gegenüber Häftlinge geworden sein.
Der SiG-Mann und die stellvertretende Leiterin sollen auch in der Jugend-Stravollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth für körperliche Übergriffe mit-verantwortlich sein. Im Rahmen ihrer Ermittlungen haben Staatsanwaltschaft und Polizei mehr als 330 Zeugen vernommen, Millionen Chatnachrichten auf Handys und hunderte Personalakten gesichtet.
Die Vorwürfe wurden im Oktober 2024 bekannt. In der Anklageschrift ist von mehr als 130 Fällen die Rede, es sind 102 Gefangene betroffen.
Der Skandal in der JVA Gablingen hat bereits politische Konsequenzen nach sich gezogen. Zukünftig soll über eine Unterbringung von mehr als 72 Stunden von Richtern entschieden werden. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in bayerischen Gefängnissen geplant.