Kastrationspflicht für Freigänger: Neue Katzenschutzverordnung in Rettingen und Sulzdorf

03. November 2025 , 06:45 Uhr

In den Ortsgebieten Rettingen und Sulzdorf (Landkreis Donau-Ries) tritt ab Mitte Dezember eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Diese schreibt vor, dass nicht-kastrierte Katzen mit unkontrolliertem Freigang nicht mehr frei herumlaufen dürfen.

In den Gebieten Rettingen und Sulzdorf wird der freie Auslauf für Katzen ab Mitte Dezember an eine wichtige Bedingung geknüpft: Nicht-kastrierte Tiere dürfen dann nicht mehr unkontrolliert draußen herumlaufen.

Die Einführung der Katzenschutzverordnung durch den Landkreis folgt dem bundesweiten Trend, das Leid freilebender und streunender Katzen einzudämmen.

Das bedeutet die neue Verordnung:

Hintergrund der Regelung:

Die Verordnung dient einem doppelten Schutzziel:

  1. Ökosystem: Die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen belastet das lokale Ökosystem, da die Tiere als nicht heimische Arten die heimische Tierwelt beeinflussen.
  2. Tierwohl: Streunende Katzen leiden oft unter schlechtem Gesundheitszustand, Mangelernährung und unbehandelten Krankheiten, da sie oft nicht geimpft und nicht tierärztlich versorgt sind. Die Kastrationspflicht soll den Kreislauf des Tierleids nachhaltig unterbrechen.

Die Zahl der Gemeinden, die eine solche Katzenschutzverordnung erlassen, steigt in Deutschland kontinuierlich an.

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