In den Gebieten Rettingen und Sulzdorf wird der freie Auslauf für Katzen ab Mitte Dezember an eine wichtige Bedingung geknüpft: Nicht-kastrierte Tiere dürfen dann nicht mehr unkontrolliert draußen herumlaufen.
Die Einführung der Katzenschutzverordnung durch den Landkreis folgt dem bundesweiten Trend, das Leid freilebender und streunender Katzen einzudämmen.
Das bedeutet die neue Verordnung:
- Freigangverbot: Fortpflanzungsfähige, nicht kastrierte Katzen müssen ab Mitte Dezember drinnen oder in ausbruchssicheren, abgezäunten Gärten bleiben.
- Kastrationspflicht für Freigänger: Katzen und Kater, die unkontrollierten Freigang erhalten sollen, müssen kastriert werden.
- Kennzeichnung und Registrierung: Oftmals ist mit der Kastrationspflicht auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierung in einem Tierregister verbunden, um entlaufene Tiere den Haltern zuordnen zu können.
Hintergrund der Regelung:
Die Verordnung dient einem doppelten Schutzziel:
- Ökosystem: Die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen belastet das lokale Ökosystem, da die Tiere als nicht heimische Arten die heimische Tierwelt beeinflussen.
- Tierwohl: Streunende Katzen leiden oft unter schlechtem Gesundheitszustand, Mangelernährung und unbehandelten Krankheiten, da sie oft nicht geimpft und nicht tierärztlich versorgt sind. Die Kastrationspflicht soll den Kreislauf des Tierleids nachhaltig unterbrechen.
Die Zahl der Gemeinden, die eine solche Katzenschutzverordnung erlassen, steigt in Deutschland kontinuierlich an.