Der Misshandlungsskandal in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen führt zu grundlegenden gesetzlichen Neuregelungen im bayerischen Strafvollzug. Wie Justizminister Georg Eisenreich ankündigte, soll bereits Anfang 2026 ein entsprechendes Gesetzespaket in Kraft treten.
Zentrales Element der Reform ist die zeitliche Begrenzung der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen auf maximal 72 Stunden. Jede darüber hinausgehende Maßnahme erfordert künftig eine obligatorische richterliche Überprüfung. Diese Entscheidung basiert auf 45 Empfehlungen einer unabhängigen Kommission, die den Auftrag zur Aufarbeitung der Vorfälle erhielt.
Neben der Verschärfung der Kontrollmechanismen sieht das Paket den Ausbau der psychiatrischen Versorgung in bayerischen Gefängnissen sowie neue Pilotprojekte für die Suizidprävention vor. Hierzu zählt auch die Einrichtung milderer Schutzräume. Die gesetzlichen Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Justizbedienstete. Bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren findet die Unschuldsvermutung Anwendung.