Nach dem Urteil gegen vier Gewalttäter aufgrund einer Prügelattacke gegen ein homosexuelles Paar in Augsburg, gehen zwei der vier Angeklagten gegen den Schuldspruch vor und legen Revision ein, darunter Halid S., der vor sechs Jahren einem Mann am Königsplatz einen Faustschlag verpasst hatte, der Mann war an den Folgen gestorben. Im aktuellen Prozess ging es um den Vorwurf „gefährliche Körperverletzung“ – umstritten war allerdings, ob die gewaltvolle Attacke einen homophoben Hintergrund hatte.
So betonte der Anwalt von Halid S., dass es kein schwulenfeindliches Tatmotiv gab, die Situation sei eskaliert, da eines der Opfer nach einer Beleidigung in die Gruppe der Angeklagten gestürmt sei. Die Revision bedeutet, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts auf mögliche Rechtsfehler überprüft, es wird also nicht das ganze Verfahren nochmal aufgerollt. Die Erfolgsaussichten sind eher gering.