Ein Gerichtsverfahren am Amtsgericht Augsburg endete mit einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Familienvater. Dem Mann wurde vorgeworfen, im vergangenen Sommer auf einem Parkplatz im Stadtteil Lechhausen mit seinem Fahrzeug gezielt auf seine Ehefrau zugehalten zu haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro, aufgeteilt auf 90 Tagessätze, sowie zu einem dreimonatigen Fahrverbot.
Die Staatsanwaltschaft konnte den Vorwurf, der Mann sei mit Tötungs- oder schwerer Verletzungsabsicht auf die schwangere Frau zugefahren, aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei belegen. Eine Passantin gab an, die Frau im letzten Moment vor dem herannahenden Pkw weggezogen zu haben. Der Fahrer hatte den Ort des Geschehens bereits verlassen, bevor die Polizei eintraf. Im Rahmen der Beweisaufnahme kamen zudem Hinweise auf eine problematische häusliche Situation zur Sprache. Die Ehefrau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits eine Kopfverletzung aufwies, hatte gegenüber Zeuginnen von vorangegangener häuslicher Gewalt berichtet.
Da die Beweise für einen gezielten Angriff mit dem Fahrzeug jedoch nicht für eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts ausreichten, blieb es bei der Verhängung einer Geldstrafe.