UPDATE Urteil am Amtsgericht Augsburg gegen mutmaßlichen Serientäter aus Nördlingen

02. Februar 2026 , 14:12 Uhr

Das Amtsgericht Augsburg hat das Urteil gegen den sogenannten Schlüsselkratzer von Nördlingen verkündet. Trotz eines Schadens von rund 300.000 Euro und massiver Drohungen gegen eine Zeugin kommt der geständige Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon.

Der Prozess gegen den sogenannten Schlüsselkratzer von Nördlingen vor dem Amtsgericht Augsburg ist am Montag mit einem Urteil zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grundlage für die Entscheidung war ein umfassendes Geständnis des Mannes, in dem er einräumte, über 100 am Straßenrand geparkte Fahrzeuge in Nördlingen vorsätzlich mit einem Schlüssel zerkratzt zu haben. Trotz der Schwere der Vorwürfe und der hohen Schadenssumme berücksichtigte das Gericht das Geständnis strafmildernd, was letztlich zur Bewährungsstrafe führte.

Alte Nachricht, 11:19 Uhr:

Vor dem Amtsgericht Augsburg hat das Verfahren gegen einen Mann begonnen, der als sogenannter Schlüsselkratzer von Nördlingen für eine beispiellose Serie von Sachbeschädigungen verantwortlich sein soll. Die Anklage wirft dem Mann vor, in den Sommermonaten der Jahre 2024 und 2025 insgesamt mehr als 100 geparkte Fahrzeuge mit einem Haustürschlüssel zerkratzt zu haben. In einem dokumentierten Fall soll zudem ein Hakenkreuz in den Lack eines Wagens geritzt worden sein. Der durch den Vandalismus entstandene Gesamtschaden wird auf knapp 300.000 Euro beziffert.

Neben der massiven Sachbeschädigung umfasst die Anklageschrift weitere schwerwiegende Delikte. Der Beschuldigte soll versucht haben, eine Zeugin in Nördlingen durch Drohungen und körperliche Gewalt zu einer Falschaussage zu seinen Gunsten zu bewegen. Laut Staatsanwaltschaft drohte er der Frau mit einer unwahren Meldung an das Jugendamt bezüglich einer angeblich unrechtmäßigen Medikamentengabe an ihr Kind. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll er der Betroffenen zudem eine Gabel in den Nacken gedrückt haben. Der Prozess wird die Hintergründe dieser Taten und die psychische Verfassung des Angeklagten weiter untersuchen.

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