Vor dem Amtsgericht Augsburg hat am Vormittag ein Verfahren gegen drei Mitarbeiter der Stadtverwaltung begonnen. Den Angeklagten wird Untreue im Rahmen ihrer Tätigkeit im städtischen Bestattungswesen der Stadt Augsburg zur Last gelegt. Laut Anklage sollen die Beschäftigten über einen längeren Zeitraum sogenannte Erschwerniszuschläge bewilligt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für diese Zusatzzahlungen nachweislich nicht erfüllt waren.
Durch diese Praxis entstand der Stadt Augsburg ein finanzieller Gesamtschaden in Höhe von circa 165.000 Euro. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Frage, inwieweit die Erschwerniszuschläge durch Betrug oder vorsätzliche Pflichtverletzungen ermöglicht wurden. Der Untreue-Prozess in Augsburg wird voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen, um die genauen Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltungsstrukturen zu klären. Für die Stadtverwaltung bedeutet der Fall nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern auch eine Belastung durch den im Raum stehenden Korruptionsverdacht in der Verwaltung. Das Gericht wird nun prüfen, ob die Angeklagten vorsätzlich gehandelt haben oder ob organisatorische Mängel die unberechtigten Zahlungen begünstigten.