Am Dienstag beginnt am Amtsgericht Augsburg ein Prozess, bei der ein Inhaber eines kombinierten Supermarktes und Imbisses in Augsburg wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht vor dem Richter steht.
Die Anklage wirft dem Mann vor, vorsätzlich Lebensmittel gelagert zu haben, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet waren. Bei Kontrollen stießen die Prüfer laut Bericht unter anderem auf verschimmeltes Fleisch. Besonders brisant: Die Behörden hatten den Betreiber bereits in der Vergangenheit schriftlich abgemahnt und auf die unhaltbaren Zustände hingewiesen – offenbar ohne dauerhaften Erfolg.
Der Weg zum Prozess:
Vorgeschichte: Abmahnungen durch das städtische Lebensmittelüberwachungsamt.
Strafbefehl: Im vergangenen Jahr erließ das Gericht bereits einen Strafbefehl über 150 Tagessätze, was einer Summe von insgesamt 37.500 Euro entspricht.
Einspruch: Da der Angeklagte diesen Strafbefehl nicht akzeptierte, kommt es nun zur öffentlichen Hauptverhandlung.
In der Verhandlung wird es vor allem darum gehen, ob der Händler die verdorbene Ware tatsächlich gewerbsmäßig in Umlauf bringen wollte und warum die Hygiene-Mängel trotz behördlicher Intervention nicht abgestellt wurden. Sollte der Einspruch scheitern, könnte das Urteil unter Umständen sogar noch empfindlicher ausfallen als der ursprüngliche Strafbefehl.