Am Donnerstag beginnt vor dem Amtsgericht Augsburg ein Strafprozess, der aufgrund seiner emotionalen Schwere und der Grausamkeit der Vorwürfe für großes Aufsehen sorgt. Eine 30-jährige Frau aus Bobingen muss sich wegen der mutmaßlichen Vermittlung ihrer eigenen, damals achtjährigen Tochter zur Prostitution verantworten.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft stützt sich auf verstörende Chat-Protokolle des Dienstes Snapchat:
Das Angebot: Die Mutter soll einem Chatpartner ihre Tochter im Januar 2025 explizit für ungeschützten Geschlechtsverkehr angeboten haben. Zur „Anbahnung“ verschickte sie Fotos, den Namen und das Alter des Kindes.
Die Verhandlung: Auf die Frage des Interessenten nach geltenden Regeln soll die Angeklagte geantwortet haben, dass „alles erlaubt“ sei, solange das Kind keinen Widerstand leiste. Man einigte sich laut Ermittlern auf einen Betrag von 100 Euro für ein Treffen.
Weitere Delikte: Zudem wird der Frau vorgeworfen im Dezember 2024 einem Chatkontakt kinderpronographiosches Material ihrer Tochter für 2.000 Euro angeboten zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sicherte die Polizei belastendes Bildmaterial, das mutmaßlich die Tochter zeigt.
Der Fall kam ins Rollen, nachdem Ermittler auf die digitalen Spuren der Frau aufmerksam wurden. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren teilweise ausgeschlossen, um die Persönlichkeitsrechte des schwer betroffenen Kindes zu schützen. Dem Vernehmen nach droht der Mutter im Falle einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe sowie der dauerhafte Entzug des Sorgerechts.