Am Freitag wurde das Augsburger Landgericht zum Schauplatz einer emotionalen Demonstration. Zahlreiche Tierschützer versammelten sich, um gegen den Kaninchenzuchtbetrieb aus Kissing (Landkreis Aichach-Friedberg) und eine gerichtliche Entscheidung zu protestieren.
Der Kern des Konflikts: Ein Maulkorb für Kritiker? Im Zentrum der Kritik steht ein aktuelles Verbot, den Namen des Betriebs in bestimmten Zusammenhängen öffentlich zu nennen. Die Demonstranten sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall und einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit. Sie fordern das Recht ein, Missstände beim Namen zu nennen.
Hintergrund der Vorwürfe: Der Betrieb steht seit Herbst 2025 unter massivem Druck, nachdem eine bundesweit ausgestrahlte Fernseh-Reportage (unter anderem im ZDF) schockierende Bilder veröffentlicht hatte:
Haltungsbedingungen: Die Aufnahmen zeigten Tiere in engen Käfigen mit Gitterböden.
Umgang: Tierschützer werfen dem Betrieb eine grobe Behandlung der Kaninchen vor.
Geschäftsmodell: Der Hof gewinnt Kaninchenblut zur Produktion von Antikörpern für die Pharmaindustrie.
Die Gegenseite: Hygiene und Sicherheit Der Eigentümer der Firma weist sämtliche Anschuldigungen entschieden zurück. Er argumentiert, dass zum Beispiel die Käfighaltung auf Gitterböden aus hygienischen Gründen behördlich vorgeschrieben sei, um Infektionen zu vermeiden. Er betont zudem die medizinische Notwendigkeit der Blutgewinnung für lebensrettende Medikamente.
Die Situation hat sich mittlerweile auch auf privater Ebene zugespitzt: Laut Angaben des Betreibers erhielten er und seine Familie seit Beginn der öffentlichen Proteste und TV-Berichte wiederholt Morddrohungen. Das Landgericht muss nun abwägen, wo die Grenze zwischen berechtigter öffentlicher Kritik und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie des Geschäftsbetriebs verläuft.