Eine Frau ist vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden, weil sie ihre kranke Katze aus Kostengründen nicht tierärztlich behandeln ließ. Der Kater verstarb kurz nach dem Tierarztbesuch unter erheblichen Schmerzen.
Den Ermittlungen zufolge suchte die Frau im Juni 2024 mit ihrer Katze eine Tierklinik auf, da das Tier nicht mehr fressen wollte und offensichtlich Schmerzen hatte. Dort wurde ein Harnröhrenverschluss diagnostiziert, der eine sofortige Behandlung erforderte.
Trotz des Hinweises auf die Schmerzen und den möglichen Tod des Katers verweigerte die Besitzerin die notwendige medizinische Versorgung aufgrund der hohen Kosten. Auch eine Abgabe des Tieres an ein Tierheim, wo die Behandlung auf Kosten der Einrichtung erfolgt wäre, lehnte die Frau ab. Zwei Tage später verstarb das Tier.