Ein Mitarbeiter der Uni Augsburg soll seinen Vertrag nicht verlängert bekommen haben, weil er Mitglied der Partei „Die Linke“ ist. Der Student arbeitete neben seinem Studium als EDV-Betreuer an der Uni. Die hat, laut Medienberichten, Zweifel an dessen Verfassungstreue. Der Student und Mitarbeiter hatte in einer Mail die Universität über seine Mitgliedschaft bei der Partei „Die Linke“ informiert.
Tatsächlich gilt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ein sogenanntes „Gebot der Mäßigung“, das heißt sie dürfen nicht Mitglieder extremer Parteien, egal ob rechts oder links, sein. Die Partei „Die Linke“ will nun gegen die Entscheidung der Uni Augsburg klagen.
Erst kürzlich war einer bayerischen Lehramtsabsolventin wegen Aktionen im politisch linken Spektrum die Übernahme ins Referendariat verweigert worden.