Urteil im Fall „Quecksilberhotel“: Geschäftsführer haften persönlich für Millionenbeträge

02. April 2026 , 15:41 Uhr

Im Rechtsstreit um das Bauprojekt „Quecksilberhotel“ hat die 6. Zivilkammer eine wegweisende Entscheidung getroffen. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme wurden nun 80 weitere Urteile verkündet, die die Führungsspitze der insolventen Bauträgergesellschaft direkt in die Pflicht nehmen.

Nach Überzeugung des Gerichts steht fest, dass die beiden Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Bauträgergesellschaft für die entstandenen Schäden persönlich haftbar zu machen sind. Grund hierfür ist die schuldhafte Abrechnung von Raten, deren Fälligkeit zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung faktisch noch nicht gegeben war.

Die Beweisaufnahme ergab signifikante Mängel am Bauobjekt: Das Hotel war entgegen der Behauptungen nicht bezugsfertig, da brandschutzrechtliche Vorgaben missachtet wurden und die Fassade in weiten Teilen unvollständig blieb. In der Folge müssen die Geschäftsführer den Klägern Schadensersatz in Höhe von 8,4 % und 2,1 % des jeweiligen Kaufpreises leisten sowie eine Sicherheit von 5 % erneut stellen. Während die Bauträgerinsolvenz Haftung der Geschäftsführung bestätigt wurde, verneinte das Gericht eine persönliche Verantwortlichkeit des abhängig beschäftigten Projektleiters. Dieser Abschluss im Quecksilberhotel Urteil Augsburg markiert einen wichtigen Meilenstein für die geschädigten Käufer im Kampf um ihre Baufortschrittsraten Klage. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Anforderungen der 6. Zivilkammer Schadensersatz-Rechtsprechung bei unzulässigen Abrechnungen im Immobiliensektor.

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