Urteil im Fall "vorgetäuschter Plärrerausflug"

09. Januar 2024 , 07:47 Uhr

Am gestrigen Montag, den 08. Januar, fiel das Urteil am Augsburger Amtsgericht im Falle des sogenannten „vorgetäuschten Plärrerausflugs“. Ein junger Mann erzählte im September 2022 seiner Mutter, dass er mit dem kleinen Bruder zusammen auf den Plärrer gehen wolle. In Wahrheit fuhr er mit dem Bruder über Kroatien nach Bosnien, um den kleinen Bruder dem dort lebenden Vater zu übergeben. Seitdem lebte der kleine Bruder in Bosnien. Der große Bruder wurde wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.

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