Haftstrafe für Mutter nach versuchter Prostitution ihrer Tochter

22. Januar 2026 , 16:04 Uhr

Das Urteil am Augsburger Amtsgericht ist gefallen: Wegen der versuchten Vermittlung ihrer achtjährigen Tochter zur Prostitution muss eine 30-jährige Mutter aus Bobingen für mehrere Jahre hinter Gitter. Der Fall, der bundesweit Entsetzen auslöste, fand heute sein juristisches Ende.

Mit einem deutlichen Urteil endete am heutigen Donnerstag der aufsehenerregende Prozess am Amtsgericht Augsburg: Eine Mutter aus Bobingen wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre damals erst achtjährige Tochter über den Messengerdienst Snapchat für sexuelle Handlungen angeboten hatte.

Die Beweislast gegen die geringfügig vorbestrafte 30-Jährige war erdrückend. In den verlesenen Chatprotokollen zeigte sich die Skrupellosigkeit der Tat:

Entscheidender Hinweis durch den Partner Besonders brisant: Der Stein kam ins Rollen, weil der Partner der Mutter die Polizei verständigte, nachdem er auf die Aktivitäten der Frau aufmerksam geworden war. Die Ermittler konnten daraufhin das digitale Beweismaterial sichern.

In der Urteilsbegründung hob das Gericht die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und die Schwere des Vertrauensbruchs durch die eigene Mutter hervor. Die deutschlandweite Aufmerksamkeit für diesen Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer wachsamen digitalen Strafverfolgung zum Schutz Minderjähriger.

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