Das Landgericht Augsburg hat vier Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie viereinhalb Jahren. Die höchste Strafe erhielt ein 23-jähriger Hauptangeklagter. Er war bereits 2019 verurteilt worden, nachdem ein Mann in Augsburg nach einem Faustschlag von ihm gestorben war. Im aktuellen Prozess ging es um eine brutale Auseinandersetzung im März 2025 in der Augsburger Maxstraße. Dabei wurden zwei Männer – ein homosexuelles Paar – von einer Gruppe angegriffen und schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem schwulenfeindlichen Hintergrund ausgegangen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es keine gezielte Hetzjagd auf homosexuelle Menschen gegeben habe. Allerdings seien während der Tat auch homophobe Beleidigungen gefallen. Nach Einschätzung des Gerichts hatte eines der späteren Opfer zunächst die Konfrontation mit der Gruppe gesucht. Eine Täter-Opfer-Umkehr dürfe es dennoch nicht geben, betonte der Vorsitzende Richter. Die massive Gewalt sei geeignet gewesen, das Sicherheitsgefühl vieler Menschen zu beeinträchtigen.