Ein Gericht hat den Vater des misshandelten Jungen im Landkreis Aichach-Friedberg zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, die Stiefmutter zu drei Jahren und zwei Monaten. Das Gericht befand beide Angeklagte unter anderem wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung für schuldig.
Das Gericht war überzeugt, dass der Geschädigte im Zeitraum zwischen Januar 2024 und Januar 2025 mehrfach von seinem Vater und einmal von seiner Stiefmutter geschlagen beziehungsweise körperlich misshandelt wurde. Außerdem sperrten die Angeklagten den Jungen gemeinschaftlich ohne Essen und Trinken für längere Zeiträume im Heizungsraum, in der Abstellkammer oder im Kinderzimmer ein. Hierbei wurde er teilweise mit Kabelbindern an Armen und Fußgelenken gefesselt.
Im Januar 2025 konnte der Geschädigte aus dem Wohnhaus fliehen. Er wurde leicht bekleidet allein auf einer Landstraße im Landkreis Aichach-Friedberg von einer Zeugin angetroffen, der er sich anvertraute.
Das Urteil stützt sich auf die Teilgeständnisse der Angeklagten und die Aussagen des Jungen. Es ist noch nicht rechtskräftig, die Haftbefehle wurden aber aufrechterhalten.