Das Augsburger Amtsgericht hat das Verfahren gegen den FC Augsburg eingestellt. Vier Jahre lang dauerten die Ermittlungen. Dem FCA wurden Mindestlohnunterschreitungen vorgeworfen, er soll Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 170.000 Euro nicht abgeführt haben. Das Amtsgericht stimmte jetzt zu, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 135.000 Euro einzustellen. Etwaige ausstehende Sozialversicherungsbeiträge habe der Verein mittler weile bezahlt. Der FCA betont, dass die Zahlung der Strafe kein Schuldeingeständnis sei.
Zunächst hatte das Gericht eine Strafzahlung von 500.000 Euro verhängt, dagegen hatte das Gericht allerdings Einspruch erhoben.